Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5908
BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91 (https://dejure.org/1992,5908)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1992 - 3 StR 521/91 (https://dejure.org/1992,5908)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 3 StR 521/91 (https://dejure.org/1992,5908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Bei Blutalkoholwerten von 3 %o und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 262/92

    Kriterien für einen Ausschluss der Schuldfähigkeit - Verstärkung von

    Da hier eine erhebliche Alkoholbeeinflussung des Angeklagten in Frage steht, hätte das Landgericht dem Gesichtspunkt einer Verstärkung der Alkoholwirkungen Beachtung schenken und ihn in die Gesamtwürdigung des Täters und des Tatverhaltens einbeziehen müssen, die im Falle der Abgrenzung zwischen alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit und ihrer Aufhebung grundsätzlich vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 9, 12, 13).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95

    Tatrichter - Alkoholmenge - Angeklagter - Alkoholwert

    An Durchschnittswerten orientiert könnte sich immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben; bei Werten über 3 %o liegt aber bereits die Annahme von Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11 bis 13).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 581/95

    Formale Anforderungen an eine Aufklärungsrüge - Annahme einer tiefen

    Es ist nicht zu besorgen, daß es deren Auswirkungen bei der angestellten Gesamtwürdigung, die neben der festgestellten Blutalkoholkonzentration die Tatumstände und das Erscheinungsbild des Täters einzubeziehen hat, nicht bedacht haben könnte (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 13).
  • BGH, 16.03.1994 - 5 StR 58/94

    Rüge der unzureichenden Bewertung der Schuldfähigkeit eines zur Tatzeit

    Eine Rückrechnung auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 231, 237 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24) - ein Nachtrunk ist nicht festgestellt - ergibt hier für den Tatbeginn einen Blutalkoholwert von 3, 16 %o. Ein solcher Wert legt Schuldunfähigkeit regelmäßig nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12, 13 je m.w.N.), so daß die Annahme einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten einer sorgfältigen Erörterung unter Berücksichtigung aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände bedarf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht