Rechtsprechung
BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86
Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige …
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- BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88
Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87
Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit
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- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 Bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297;… Tröndle/Fischer a.a.O.).
- BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95
Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte …
Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15). - BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94
Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten - …
aa) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß bei einer Blutalkoholkonzentration von 3 o/oo oder mehr im allgemeinen eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB naheliegt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8, 12, 13).
- OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00
Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt
Bei Blutalkoholwerten von 3 %o und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297;… Tröndle/Fischer a.a.O.). - BGH, 24.07.1992 - 3 StR 262/92
Kriterien für einen Ausschluss der Schuldfähigkeit - Verstärkung von …
Da hier eine erhebliche Alkoholbeeinflussung des Angeklagten in Frage steht, hätte das Landgericht dem Gesichtspunkt einer Verstärkung der Alkoholwirkungen Beachtung schenken und ihn in die Gesamtwürdigung des Täters und des Tatverhaltens einbeziehen müssen, die im Falle der Abgrenzung zwischen alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit und ihrer Aufhebung grundsätzlich vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 9, 12, 13). - BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95
Tatrichter - Alkoholmenge - Angeklagter - Alkoholwert
An Durchschnittswerten orientiert könnte sich immerhin eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben; bei Werten über 3 %o liegt aber bereits die Annahme von Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11 bis 13). - BGH, 14.02.1996 - 3 StR 581/95
Formale Anforderungen an eine Aufklärungsrüge - Annahme einer tiefen …
Es ist nicht zu besorgen, daß es deren Auswirkungen bei der angestellten Gesamtwürdigung, die neben der festgestellten Blutalkoholkonzentration die Tatumstände und das Erscheinungsbild des Täters einzubeziehen hat, nicht bedacht haben könnte (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 13). - BGH, 16.03.1994 - 5 StR 58/94
Rüge der unzureichenden Bewertung der Schuldfähigkeit eines zur Tatzeit …
Eine Rückrechnung auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 231, 237 f.;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24) - ein Nachtrunk ist nicht festgestellt - ergibt hier für den Tatbeginn einen Blutalkoholwert von 3, 16 %o. Ein solcher Wert legt Schuldunfähigkeit regelmäßig nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12, 13 je m.w.N.), so daß die Annahme einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten einer sorgfältigen Erörterung unter Berücksichtigung aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände bedarf.